Für einen Privat Detektiv ist es nicht immer einfach, seine Ermittlungen zu einem erfolgreichen Ergebnis führen zu können. Oftmals sind ihm die Hände gebunden, da ihm die rechtliche Grundlage fehlt, um wirklich uneingeschränkt handeln zu können.
Schon bei der Durchsuchung einer Wohnung ist für den Privat Detektiv relativ schnell ein Ende seiner Handlungsfreiheit erreicht. Während Polizei und Staatsanwaltschaft sich einen richterlichen Durchsuchungsbefehl besorgen können, hat der Ermittler lediglich die Möglichkeit, ein offenes Fenster oder eine offenstehende Balkontür zu nutzen, um auf illegale Weise einen Einblick in Wohnräume zu bekommen. Natürlich bekommt auch ein Privat Detektiv Hilfe durch die Beamten, wenn er danach fragt, beziehungsweise, wenn ein entsprechender Anlass besteht. Oftmals reicht es, sich als Vertreter auszugeben, um an fremden Wohnungstüren Einlass gewährt zu bekommen. Ist jedoch eine ausgiebige ihre Suche erforderlich, bleibt für den Privatermittler nur die Wahl zwischen dem hoffentlich unentdeckt bleibenden und illegalen Eindringen in die Wohnung eines Verdächtigen und der Amtshilfe durch Polizei und Staatsanwalt.
Schon beim Kaufhausdetektiv merkt man wesentliche Unterschiede in der Arbeit, wenn man sie mit der eines Polizisten vergleicht. Weigert sich jemand, der des Ladendiebstahls verdächtigt wird, seine Jackentaschen durchsuchen oder eine mitgeführte Handtasche untersuchen zu lassen, muss die Polizei zu Hilfe gerufen werden. Nur den Beamten ist es erlaubt, eine Leibesvisitation durchzuführen. Selbst wenn durch Videoüberwachung oder persönliche Entdeckung der Beweis für den Ladendiebstahl bereits erbracht ist, darf ein Privat Detektiv, der in einem Kaufhaus eingesetzt ist, hier nicht selbst Hand anlegen. Nur, wenn der Verdächtige es gestattet, darf der Detektiv in die Handtasche greifen oder die Jackentaschen abtasten. Natürlich bringt es für den Ladendieb keinen Vorteil, sich hier zu verweigern, denn er muss auf jeden Fall im Büro des Detektivs bleiben, bis die Polizei anwesend ist. Durch das Weigern, die Leibesvisitation zuzulassen, macht man sich jedoch erst recht verdächtig.
Ein weiteres komplexes Thema ist das Tragen von Waffen während der Arbeit. Sicher darf der Privat Detektiv einen Waffenschein erwerben und dann auch zum Selbstschutz eine Waffe mit sich führen. Anders als bei den Beamten der Polizei gelten hier jedoch viel strengere Richtlinien, wann eine Schusswaffe am Körper getragen werden darf, und wann nicht. So setzt sich ein Privat Detektiv viel öfter lebensgefährlichen Situationen aus, weil er sich nicht verteidigen kann. Ertappte Ehebrecher Reagieren nicht immer freundlich, wenn ihre Fassade zusammenbricht, weil ein privater Ermittler seine Schandtaten aufgedeckt hat. Es passiert sicher nicht oft, dass der Ehebrecher den Ermittler mit einer Waffe bedroht; bis diese jedoch die Polizei zu Hilfe gerufen hat, kann es zu spät sein. Ganz gleich, ob ein Privat Detektiv im Objektschutz eingesetzt ist, oder mit einer Observation beschäftigt ist: Wer sich nicht an die Vorgaben des Waffengesetzes hält, macht sich strafbar, ganz gleich ob er als Ermittler oder Privatperson handelt.
Da ein Privat Detektiv meistens auch nicht den Zugang zu behördlichen Auskünften hat, kann er, anders als die Polizeibeamten, auch nicht einmal schnell im Computer nachsehen, ob eine Person vorbestraft ist oder wo jemand wohnt. Auch der Vergleich von Fingerabdrücken ist für ihn nicht möglich. Dennoch schaffen die Detektive es fast immer, ihre Fälle zu lösen.
